Das
Urheberrecht oder Copyright schützt das Recht des Urhebers an seinen
Werken. Geschützt werden persönliche Schöpfungen, wie zB
Literatur, Kunst, Kompositionen, Fotos, Filme, Theater - und Computerprogramme.
Urheberrecht
und Copyright Was
bedeutet das Überprüfen
Sie Ihr Wissen
Das Urheberrecht entsteht in dem Moment, in dem ein Werk geschaffen
wird. Es bedeutet, dass die Urheberin/der Urheber das Recht zur Verwertung
des eigenen Werkes hat. UrheberInnen dürfen also das Werk veröffentlichten,
vervielfältigen, ausstellen, bearbeiten oder das Veröffentlichen
verbieten. UrheberInnen entscheiden auch die Bedingungen, wie die Werke
verwertet werden dürfen.
In Österreich wird zwischen Urheberpersönlichkeiten
und Verwertungsrechten unterschieden. Das Urheberrecht ist hier unter
Lebenden nicht übertragbar, Werknutzungsrechte dürfen aber eingeräumt
werden.
Auch in Deutschland ist das Urheberrecht nur im Erbfall übertragbar,
Nutzungsrechte dürfen eingeräumt werden.
In der Schweiz trennt man zwischen Urheberrechtspersönlichkeit
und Urheberverwendung. Auch hier darf das Urheberrecht vererbt werden,
die Verwendung kann an Dritte übertragen werden.
Copyright kommt aus den USA und schützt vor allem den wirtschaftlichen
Aspekt. In Amerika ist es üblich, das Copyright an einem Buch nicht
dem Künstler, sondern dem Verlag
zu geben.
Für
Nutzende bedeutet das, dass Texte, Bilder, Musik oder ähnliches auch
aus dem Internet dem Copyright unterliegen und nicht als eigene Werke
ausgegeben werden dürfen. Sie dürfen Bilder privat verwenden,
bei Musik oder Filmen achten Sie auf legale Downloads.
Beachten
Sie
Copyleft
erlaubt das Kopieren und das Verändern des Werkes. Wer das Werk kopiert
oder verändert, muss diese Freiheiten ebenso gewähren.
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Approbiert und lizenziert von der Österreichischen
Computer Gesellschaft OCG