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Computertraining4you - Datenschutz
Tutorial 808 als PDF

Wer Daten von uns sammelt, muss sich an die Gesetze des Datenschutzes halten.

Datenschutz in A, D und CH
Grundsätze
Überprüfen Sie Ihr Wissen



             
   
             
  Datenschutz in A, D und CH            
   


Jede Person hat grundsätzlich das Recht, selber zu bestimmen, wem wann welche persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz regelt die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Firmen oder Behörden. Jede Firma, die Daten anderer Personen verarbeitet, muss eine DVR-Nummer anmelden (Datenverarbeitungsregistriernummer). Achten Sie einmal darauf und suchen Sie diese Nummer auf einem Bestellformular. Wer eine DVR-Nummer hat, muss die Grundsätze des Datenschutzes einhalten.

 
 
 
 

Grundsätze des Datenschutzes

   


Relevanzgrundsatz
(Zweckgebundenheit und Verhältnismäßigkeit)
Regelt, welche Daten erfasst werden dürfen. Grundsätzlich müssen die Daten mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen. Das bedeutet, dass Ärzte die Sozialversicherungsnummer und die Krankengeschichte erfassen dürfen, aber Bildungsinstitute nicht.

Weitergabebeschränkung
Daten dürfen nicht einfach weiter gegeben werden. Eine Angestellte in einem Reisebüro darf über den Aufenthaltsort eines Ehemanns keine Angaben machen, auch wenn eine Ehefrau danach fragt.

Richtigkeit und Vollständigkeit

Wer Daten von anderen Personen verarbeitet, muss darauf achten, dass die Daten richtig und vollständig sind. Stellen Sie sich vor, Sie liegen in Narkose und auf Ihrem Datenblatt ist Ihre Krankheit falsch eingetragen! Oder die richtigen Gehaltsdaten werden gespeichert und kommen durch falsche Hände.

Publizitätsgrundsatz
Sie haben das Recht, Einsicht in die von Ihnen gespeicherten Daten zu verlangen.

Fremdaufsicht
Die Österreichische Datenschutzkommission hilft bei der Durchsetzung des Rechtes auf Einsicht.

Erhöhte Berufspflichten
Wer Daten anderer Personen verarbeitet, ist zu besonderer Sorgfalt verpflichtet - übrigens auch zur Verschwiegenheit.

       
       
    Datenschutzbeauftragte      
   

Sobald mehr als 5 MitarbeiterInnen in einem Betrieb Daten über andere Personen verarbeiten, gibt es einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Er (oder sie) achtet darauf, dass

Datenschutzgesetze eingehalten werden und
Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben.
Außerdem ist er Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes

Für den Datenschutz gibt es EU-Richtlinien und länderbezogene Richtlinien.

In Deutschland wurde in einige Landesverfassungen eine Datenschutzregelung aufgenommen, auf Bundesebene regelt das Bundesdatenschutzgesetz die Einhaltung des Datenschutzes. Besuchen Sie www.datenschutz.de oder www.bfdi.bund.de.

Für Österreich gilt das Datenschutzgesetz, kontrolliert durch die Österreichische Datenschutzkommission. Besuchen Sie www.dsk.gv.at.

In der Schweiz kontrollieren Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte die Einhaltung des Datenschutzes. Hier gibt es einen interessanten Unterschied zu Österreich und Deutschland: Wer in der Schweiz Daten anderer Personen verarbeitet, muss diese Personen aktiv darüber informieren. Besuchen Sie www.edoebadmin.ch.

     
           
           
  Überprüfen Sie Ihr Wissen        
 
           
   

Wozu dient das Datenschutzgesetz?
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Welche Grundsätze enthält das Datenschutzgesetz?
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Was ist eine DVR-Nummer?

1.) Daten-Verarbeitungs-Rechnungsnummer
2.) Datenverarbeitungsregistriernummer
3.) Wiederbeschreibbare DVD (digital versatil rewritable)
4.)
Weiterentwickelte DVD mit Versionsnummer

 

Welche personenbezogenen Daten sind besonders zu schützen?
(mehrere Antworten sind möglich)

1)  Angaben über den Familienstand
2)  Bank- und Gehaltsdaten
3)  Daten über Haustiere
4)  Ethnische Daten

 

Approbiert und lizenziert von der Österreichischen
Computer Gesellschaft OCG
         
     
                     
   
© Daniela Wagner | EDV-Fachtrainerin nach ISO 17024 | eingetragene Mediatorin lt. ZivilMediatG